Kostenrechner
Was kostet Baumfällung?
Deine Angaben

Was in einem vollständigen Angebot steht
Fehlt eine dieser Positionen im Angebot, ist der Preis nicht niedriger — die Leistung ist nur kleiner. Frag im Zweifel nach, was ausdrücklich nicht enthalten ist.
Kurz beantwortet
Brauche ich für meinen Baum eine Genehmigung?
In fast allen größeren Städten gilt eine Baumschutzsatzung: Ab einem bestimmten Stammumfang — häufig 80 cm, gemessen in 1 m Höhe — ist ein Baum geschützt und darf nur mit Genehmigung gefällt werden. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung deiner Gemeinde. Viele Betriebe übernehmen den Antrag für dich.
Warum darf im Sommer nicht gefällt werden?
§ 39 BNatSchG schützt brütende Vögel. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Fällungen außerhalb des Waldes deshalb grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gibt es bei akuter Gefahr im Verzug und auf behördlichen Antrag.
Was kostet das Fällen eines Baums?
Die Spanne ist groß, weil sie fast nur von der Zugänglichkeit abhängt. Ein freistehender 8-Meter-Baum liegt oft bei 250 – 500 €. Derselbe Baum zwischen Haus und Nachbargrenze, in Teilstücken abgetragen, kann das Dreifache kosten. Der Rechner auf dieser Seite gibt dir eine belastbare Spanne.
Was Baumfällung kostet — und warum die Spanne so breit ist
Der typische Auftragswert liegt bei 600 – 3.500 €. Diese Spanne ist keine Unschärfe im Preis, sondern ein Abbild der Arbeit: Baumfällung wird über Bäume kalkuliert und dann an Höhe des größten Baums, Zugänglichkeit, Wurzelstock, Holz und Schnittgut angepasst. Zwei Aufträge mit gleicher Menge können deshalb weit auseinanderliegen.
Der Rechner oben bildet genau diese Größen ab. Er liefert einen Rahmen, kein Angebot — was am Ende auf der Rechnung steht, hängt an Dingen, die man vor Ort sieht: Wie kommt die Maschine hin? Steht etwas im Weg, das erst weichen muss? Wie weit ist die nächste Annahmestelle?
Zwei Angebote für Baum fällen richtig vergleichen
Vergleichbar sind zwei Angebote erst, wenn beide denselben Umfang abdecken. Dazu gehören Fällung im Ganzen oder in Teilstücken (Seilklettertechnik), Sicherung von Zaun, Dach und Nachbargrundstück, Stubbenfräsen bis unter Rasenniveau, Abtransport und Entsorgung des Schnittguts, Unterstützung beim Antrag auf Fällgenehmigung. Fehlt eine dieser Positionen in einem der beiden, ist der niedrigere Preis kein niedrigerer Preis — die Differenz taucht später als Nachtrag auf.
Die Position, die am häufigsten fehlt, ist die Entsorgung. Sie ist bei fast jedem Gewerk im Grünbereich ein erheblicher Kostenblock, weil Material anfällt, das gewogen und angenommen werden muss. Frag im Zweifel ausdrücklich nach, wohin es geht und ob es im Preis steckt.
Der Stundensatz allein sagt wenig. Ein Betrieb mit höherem Satz und passender Maschine ist regelmäßig günstiger als einer, der dieselbe Arbeit von Hand macht. Vergleiche deshalb Endsummen für denselben beschriebenen Zustand, nicht Sätze.
Wann sich Baumfällung preislich lohnt
Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden. Außerhalb dieses Fensters ist eine Fällung nur mit behördlicher Ausnahme oder bei akuter Gefahr zulässig. Wer außerhalb der Hochphase anfragt, bekommt schneller einen Termin — und häufig das ruhigere Angebot, weil der Betrieb Kapazität hat.
Zusammengelegte Aufträge senken den Preis spürbar, weil die Anfahrt nur einmal anfällt. Wer ohnehin mehrere Arbeiten plant, fragt sie in einem Zug an, statt sie über das Jahr zu verteilen.
Angebot, Rechnung und was dazwischen schiefgeht
Ein Angebot für Baumfällung sollte den Endzustand beschreiben, nicht nur die Tätigkeit. „Hecke schneiden" ist keine Leistungsbeschreibung — „auf 1,80 m Höhe und 60 cm Breite zurücknehmen, Schnittgut abfahren" ist eine. An dieser Beschreibung entscheidet sich später, ob die Arbeit erfüllt ist oder nicht.
Nachträge entstehen fast immer an derselben Stelle: Es kommt etwas zum Vorschein, das vorher niemand sehen konnte — ein Fundament unter dem Rasen, ein morscher Stamm, Bauschutt im Aushub. Seriöse Betriebe kündigen an, dass so etwas möglich ist, und melden sich vor der Mehrarbeit statt danach. Diese Ankündigung im Angebot ist ein gutes Zeichen, kein schlechtes.
Bei größeren Aufträgen sind Abschlagszahlungen üblich. Eine vollständige Vorkasse ist es nicht. Wer sie verlangt, sollte dafür einen nachvollziehbaren Grund nennen können.