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Grünflächen24

Ratgeber

Was man vorher wissen sollte

Geschrieben für den Moment vor der Beauftragung: Welche Genehmigung brauche ich, was darf das kosten, und woran erkenne ich ein vollständiges Angebot.
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34 Beiträge

6 Min. LesezeitObjektpflege

Baumkataster und Verkehrssicherung im Objekt

Wer Bäume auf einem Gewerbegrundstück, in einer Wohnanlage oder an einer öffentlich zugänglichen Fläche hat, muss kontrollieren — und im Schadensfall nachweisen, dass er es getan hat. Wie das System aussieht.

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Blick über ein deutsches Wohngebiet mit privaten Gärten, Hecken, alten Bäumen und Ziegeldächern.
Symbolbild.
Fragen

Häufig gefragt

Was kostet die Vermittlung?

Für dich nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich, und wir nehmen keine Provision auf deinen Auftrag. Bezahlt wird die Plattform von den Fachbetrieben, die eine Anfrage annehmen — deshalb steht auch nirgends ein Aufschlag auf deinen Preis.

Wie viele Betriebe melden sich bei mir?

Höchstens 3. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze im System: Mehr Betriebe können eine Anfrage nicht annehmen. Deine Kontaktdaten sieht ein Betrieb erst, wenn er angenommen hat — vorher steht dort nur, worum es geht und in welcher Region.

Nach welchen Kriterien werden Betriebe ausgewählt?

Ein Betrieb muss das Gewerk anbieten und dein Gebiet in seinem Einsatzradius führen — beides pflegt er selbst. Innerhalb dieser Treffer entscheidet der Tarif über die Reihenfolge, was offengelegt ist und auch für die Sortierung im Verzeichnis gilt. Auf die Nachweis-Badges hat der Tarif keinen Einfluss; die hängen ausschließlich an eingereichten Dokumenten.

Seid ihr Vertragspartner der Leistung?

Nein. Der Vertrag kommt zwischen dir und dem Fachbetrieb zustande, und abgerechnet wird auch dort. Wir stellen den Kontakt her und prüfen vorab Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht. Wir führen selbst keine Arbeiten aus und haben keinen eigenen Betrieb — das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Vergleich überhaupt neutral sein kann.

Woher kommen die Bewertungen?

Ausschließlich aus abgeschlossenen Vermittlungen. Wir schreiben keine, wir kaufen keine, und ein Betrieb kann seine eigenen nicht anlegen. Solange keine Vermittlung abgeschlossen ist, steht bei einem Betrieb auch keine Bewertung — auch dann nicht, wenn die Seite dadurch leerer aussieht.

Zum Nachlesen

Wofür dieser Ratgeber gedacht ist

Die 34 Beiträge beantworten die Fragen, die vor einer Beauftragung anfallen und deren Antwort Geld oder Ärger spart: Wann ist eine Fällung genehmigungspflichtig? Was gehört in den Unterbau eines Wegs, damit er nicht absackt? Wie lange braucht Rollrasen zum Anwachsen, und was passiert, wenn man ihn zu trocken hält?

Es sind keine Anleitungen zum Selbermachen. Wer nach dem Lesen selbst zur Säge greift, hat den Text missverstanden — bei Arbeiten am Baum ist das lebensgefährlich und bei Erdarbeiten teuer. Der Zweck ist ein anderer: Du sollst ein Angebot lesen und einschätzen können, ob es vollständig ist und ob der Betrieb weiß, wovon er redet.

Was hier bewusst nicht steht

Keine festen Eurobeträge als Versprechen. Preise im Garten- und Landschaftsbau hängen an Zugänglichkeit, Menge und Entsorgungsentfernung — eine Zahl ohne diese drei Angaben ist keine Information, sondern eine Behauptung. Wo Spannen genannt werden, stehen die Annahmen dabei.

Und keine Rechtsberatung. Genehmigungspflichten sind kommunal geregelt und ändern sich; Nachbarrecht ist Ländersache. Die Beiträge nennen den Rahmen und die zuständige Stelle, damit du die richtige Frage am richtigen Ort stellst. Verbindlich ist immer die geltende Satzung oder Gesetzesfassung.

Die drei Fragen, die vor jeder Beauftragung stehen

Erstens: Darf die Arbeit überhaupt ausgeführt werden, und wann? Bei Baum- und Heckenarbeiten ist das keine Stilfrage — § 39 Abs. 5 BNatSchG setzt das Fällfenster vom 1. Oktober bis Ende Februar, kommunale Satzungen kommen obendrauf. Die Auskunft bei der zuständigen Stelle ist in der Regel kostenlos.

Zweitens: Ist das Angebot vollständig? Die Position, die am häufigsten fehlt, ist die Entsorgung, dicht gefolgt von der Anfahrt und den Kosten für die Wiederherstellung der Fläche. Fehlt eine davon, ist der Preis eine Zwischenrechnung — und der Vergleich mit einem vollständigen Angebot wertlos.

Drittens: Ist der Betrieb versichert? Bei Arbeiten mit schwerem Gerät oder in der Baumkrone entscheidet die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht darüber, wer den Schaden trägt, wenn etwas auf Dach, Auto oder Nachbargrundstück fällt. Danach zu fragen ist keine Unhöflichkeit, sondern üblich.