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Grünflächen24

Ratgeber · 6 Min.

Baumfällung genehmigen lassen: wann du eine Erlaubnis brauchst

Fast jede größere Stadt schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Wer ohne Genehmigung fällt, zahlt — und muss meist nachpflanzen. So findest du heraus, was für deinen Baum gilt.
Baumpfleger in Seilklettertechnik sägt einen starken Ast aus der Krone eines kahlen Laubbaums über einem Wohnhaus.
Symbolbild, kein Referenzobjekt.
Beitrag

Es gibt zwei voneinander unabhängige Regelwerke, und beide müssen erfüllt sein. Das eine ist bundesweit und regelt wann gefällt werden darf. Das andere ist kommunal und regelt, ob der konkrete Baum überhaupt fallen darf. Wer nur eines prüft, hat die halbe Antwort.

Das bundesweite Zeitfenster

§ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Der Grund ist der Vogelschutz während der Brutzeit. Bäume nennt das Verbot ausdrücklich nur außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzter Grundflächen — ein Hausgarten ist eine solche Fläche. Für Gartenbäume gilt deshalb nicht dieses Bundesverbot, sondern die kommunale Baumschutzsatzung, die ganzjährig greift, und § 44 BNatSchG bei besetzten Nestern. Landesrecht kann strenger sein. Für Hecken und Gebüsche im Garten gilt das Zeitfenster dagegen uneingeschränkt: Sie dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. beziehungsweise 29. Februar beseitigt werden.

Ausnahmen gibt es, aber sie sind eng. Zulässig bleibt die Fällung, wenn von dem Baum eine akute Gefahr ausgeht — ein angebrochener Stamm nach einem Sturm etwa. Auch dann gilt: dokumentieren. Fotos vor der Fällung, am besten eine kurze schriftliche Einschätzung des Fachbetriebs. Ohne Nachweis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.

Die kommunale Baumschutzsatzung

Unabhängig vom Zeitfenster haben die meisten Städte und viele Gemeinden eine eigene Baumschutzsatzung oder -verordnung. Sie definiert, ab welcher Größe ein Baum geschützt ist. Der verbreitetste Schwellenwert ist ein Stammumfang von 80 cm, gemessen in 1 m oder 1,30 m Höhe — aber das ist keine bundesweite Regel, sondern eine Häufung. Es gibt Gemeinden mit 60 cm, andere mit 100 cm, und wieder andere haben gar keine Satzung.

Typische Zusatzregelungen, die leicht übersehen werden:

  • Obstbäume sind oft ausgenommen — aber längst nicht überall und häufig nur bestimmte Arten.
  • Bei mehrstämmigen Bäumen zählt in vielen Satzungen die Summe der Stammumfänge, nicht der stärkste Einzelstamm.
  • Nadelgehölze sind mancherorts ausgenommen, anderswo ausdrücklich mit erfasst.
  • Wer eine Genehmigung bekommt, bekommt sie fast immer mit einer Auflage: Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

So findest du es konkret heraus

Miss zuerst den Stammumfang in 1 m Höhe mit einem Maßband — nicht den Durchmesser, den Umfang. Dann rufst du bei der Unteren Naturschutzbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises an. Diese Auskunft ist kostenlos und dauert selten länger als fünf Minuten. Halte bereit: Adresse des Grundstücks, Baumart (oder eine Beschreibung), Stammumfang und den Grund für die geplante Fällung.

Wenn du die Auskunft schriftlich bekommst, heb sie auf. Sie ist im Zweifel dein Nachweis.

Was der Antrag kostet und wie lange er dauert

Die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen 25 und 150 €. Die Bearbeitungsdauer ist der eigentliche Planungsfaktor: Zwei bis sechs Wochen sind üblich, in der Hochsaison im Herbst auch länger. Wer im Oktober fällen will, sollte den Antrag im August stellen.

Viele Baumbetriebe übernehmen den Antrag als Teil ihres Angebots. Das ist nicht nur bequem — sie wissen, welche Angaben die jeweilige Behörde sehen will, und das verkürzt die Bearbeitung spürbar.

Was passiert, wenn man es ignoriert

Ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldrahmen reichen je nach Bundesland und Kommune bis in den fünfstelligen Bereich; verhängt werden meist einige hundert bis wenige tausend Euro. Dazu kommt in aller Regel die Anordnung einer Ersatzpflanzung — und die wird nach dem Wert des gefällten Baums bemessen, nicht nach dem Preis eines Setzlings.

Der teurere Fall ist der Verstoß gegen § 39 BNatSchG mit besetztem Nest. Das kann zusätzlich als Verstoß gegen den besonderen Artenschutz gewertet werden und ist deutlich unangenehmer.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ich meinen eigenen Baum ohne Genehmigung fällen?

Nur wenn er weder unter die kommunale Baumschutzsatzung fällt noch außerhalb des gesetzlichen Fällzeitfensters gefällt werden soll. Eigentum am Grundstück bedeutet nicht freie Verfügung über den Baum.

Wie messe ich den Stammumfang richtig?

Mit einem Maßband einmal um den Stamm, in der Höhe, die die jeweilige Satzung nennt — meist 1 m oder 1,30 m über dem Boden. Gemessen wird der Umfang, nicht der Durchmesser.

Wie lange dauert eine Fällgenehmigung?

In der Regel zwei bis sechs Wochen. Vor der Herbstsaison kann es länger dauern, weil dann alle Anträge gleichzeitig eingehen.

Zum Nachlesen

Vom Wissen zum Angebot

Dieser Beitrag gehört zu Baumfällung, Baumpflege, Räumung. Wenn du nach dem Lesen weißt, was zu tun ist, aber nicht, was es kostet: Für jedes Gewerk gibt es einen Kostenrechner, der aus Menge und Erschwernissen eine Spanne ableitet. Sie ist eine Orientierung, kein Angebot — dafür braucht es jemanden, der die Fläche gesehen hat.

Eine Anfrage geht an höchstens drei Fachbetriebe, die das Gewerk anbieten und dein Gebiet tatsächlich bedienen. Deine Kontaktdaten sieht ein Betrieb erst, wenn er die Anfrage angenommen hat. Wir sind nicht Vertragspartner der Leistung und nehmen keine Provision auf deinen Auftrag.

Selbst machen oder machen lassen?

Die Grenze verläuft nicht am Können, sondern am Risiko. Hecke schneiden, Beete pflegen, Rasen mähen — das ist Arbeit, die man sich zutrauen kann und bei der ein Fehler nachwächst. Alles, wobei etwas Schweres fällt oder trägt, ist eine andere Kategorie: Arbeiten in der Baumkrone, Fällungen in der Nähe von Gebäuden, Unterbau für befahrbare Flächen, Grabungen an Leitungen.

Dort ist der Fachbetrieb nicht nur schneller, sondern versichert. Wenn beim Fällen etwas auf ein Dach fällt, entscheidet die Betriebshaftpflicht darüber, wer den Schaden trägt. Bei Eigenleistung trägt ihn die eigene Privathaftpflicht — sofern sie das überhaupt abdeckt, was bei genau diesen Arbeiten häufig nicht der Fall ist.

Die ehrliche Rechnung sieht deshalb anders aus als der Vergleich von Stundensatz und Baumarktmiete. Sie enthält den Fall, in dem etwas schiefgeht.