Zwei Dinge werden beim Thema Unkraut regelmäßig verwechselt: die Fläche und das Mittel. Was im Beet zulässig ist, ist auf der Einfahrt verboten — und zwar unabhängig davon, ob das Mittel als Pflanzenschutzmittel verkauft wird oder aus der Küche kommt.
Die Regel für befestigte Flächen
Nach § 12 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nicht angewendet werden — dazu zählen Wege, Einfahrten, Hofflächen, Terrassen und Stellplätze. Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde ist theoretisch möglich, wird für Privatgrundstücke aber praktisch nicht erteilt.
Der Punkt, der die meisten überrascht: Essig und Salz fallen darunter. Sobald sie zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden, gelten sie als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes — und sie sind für diesen Zweck nicht zugelassen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet, die in einzelnen Bundesländern fünfstellig ausfallen können. Dazu kommt, dass Salz über die Fugen ins Grundwasser gelangt und den Fugenmörtel angreift.
Was auf befestigten Flächen bleibt
- Mechanisch: Fugenkratzer, Drahtbürste, motorische Fugenbürste. Bei großen Flächen die einzige Methode, die sich rechnet.
- Thermisch: Heißwasser- oder Infrarotgeräte. Wirkt zuverlässig auf oberirdische Teile, muss aber wiederholt werden — je nach Bewuchs drei- bis fünfmal pro Saison.
- Baulich: Enge, fachgerecht verfüllte Fugen. Der einzige Ansatz, der das Problem tatsächlich reduziert, statt es jährlich zu wiederholen.
Im Beet: die Wurzel entscheidet
Bei den hartnäckigen Arten hilft Abschneiden nicht, weil die Pflanze aus dem verbleibenden Rest wieder austreibt. Giersch und Quecke bilden Rhizome, die aus jedem Bruchstück neu treiben — hier ist geduldiges, vollständiges Ausgraben über mehrere Durchgänge die einzige verlässliche Methode. Ackerschachtelhalm wurzelt so tief, dass Ausgraben aussichtslos ist; gegen ihn hilft nur, den Standort zu verändern, in der Regel durch bessere Entwässerung.
Abdecken funktioniert, wenn es konsequent gemacht wird: lichtdichte Abdeckung über eine ganze Vegetationsperiode zehrt die Reserven im Rhizom auf. Eine Saison reicht bei Giersch oft nicht, zwei fast immer.
Wo Aufwand sich lohnt
Die wirksamste Maßnahme im Beet ist Beschattung des Bodens — durch Mulch oder durch eine geschlossene Pflanzung. Offener Boden wird besiedelt, das ist keine Frage des Ob. Wer die Fläche dauerhaft dicht bekommt, arbeitet einmal statt jedes Jahr; das Vorgehen steht unter Bodendecker statt Rasen.
Wird die Pflege vergeben: Gartenpflege liegt bei uns bei 0,90 bis 2,20 € je m² plus 240 bis 600 €, Pflasterarbeiten bei 70 bis 190 € je m². Eine Fugensanierung mit gebundenem Fugenmaterial ist teurer als dreimal bürsten, hält aber Jahre — die Rechnung geht ab etwa der dritten Saison auf. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Pflanzenschutzgesetz und die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde.
