Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume trifft den Eigentümer, und bei Wohnungseigentum die Gemeinschaft. Sie verlangt nicht, jeden Baumschaden auszuschließen — sie verlangt, erkennbare Gefahren zu erkennen und zu beseitigen. Der Unterschied zwischen beidem ist im Schadensfall die Dokumentation.
Was eine Regelkontrolle ist
Der Standard ist die visuelle Baumkontrolle vom Boden aus durch eine fachlich qualifizierte Person: Beurteilung von Stammfuß, Stamm, Kronenansatz und Krone, mit Blick auf Pilzfruchtkörper, Risse, Höhlungen, Totholz, Wurzelschäden und den Vitalitätszustand. Sie wird dokumentiert, auch wenn nichts gefunden wurde — gerade dann.
Ergibt die Sichtkontrolle einen Verdacht, folgt die eingehende Untersuchung mit Messtechnik. Beides sind unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Kosten und gehören im Angebot getrennt ausgewiesen.
Wie oft
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßstab ist die Rechtsprechung, und die stellt auf die Umstände ab: Alter und Zustand des Baums, Baumart, Standort und wie stark der Bereich frequentiert wird. In der Praxis hat sich für Objekte ein Rhythmus von zweimal jährlich etabliert — einmal belaubt, einmal unbelaubt — mit kürzeren Abständen bei Altbäumen, Problembäumen und stark begangenen Bereichen, und einer zusätzlichen Kontrolle nach Sturmereignissen.
Was ins Kataster gehört
- Laufende Nummer und Lage, idealerweise mit Koordinate oder Planeintrag.
- Art, Stammumfang, ungefähre Höhe und Kronendurchmesser.
- Vitalitäts- und Schadstufe nach einheitlicher Skala.
- Befund im Klartext, mit Foto.
- Empfohlene Maßnahme, Dringlichkeit und Frist.
- Datum der Kontrolle, Name und Qualifikation des Kontrolleurs.
- Erledigungsvermerk zu jeder Maßnahme.
Der letzte Punkt ist der, an dem Objekte regelmäßig scheitern. Ein Kataster, das seit drei Jahren dieselbe offene Maßnahme führt, ist vor Gericht kein Entlastungsbeweis, sondern das Gegenteil: der schriftliche Nachweis, dass die Gefahr bekannt war und nichts geschah.
Wer kontrollieren darf
Verlangt wird fachliche Qualifikation, nicht ein bestimmter Titel. Üblich und anerkannt sind Zertifizierungen zum Baumkontrolleur nach den einschlägigen Regelwerken der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau. Lass dir die Qualifikation nachweisen — sie ist im Schadensfall Teil der Frage, ob die Auswahlpflicht erfüllt wurde.
Kosten und Einordnung
Baumpflege liegt bei uns bei 150 bis 380 € je Baum plus 80 bis 160 € An- und Abfahrt, Objektpflege bei 0,80 bis 2,40 € je m² plus 600 bis 2.000 €. Die Kontrolle selbst wird meist je Baum oder als Tagessatz abgerechnet und sinkt pro Baum deutlich, je größer der Bestand ist — ein Grund, sie gebündelt zu vergeben statt einzeln.
Die Kontrolle gehört in den Pflegevertrag, nicht in den Einzelauftrag; wie sich das im Leistungsverzeichnis abbildet, steht unter Grünpflege ausschreiben. Welche Warnzeichen auch Laien erkennen, steht unter Ist der Baum noch sicher. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
