Eine Gartenräumung ist der Schritt, den man am liebsten im Frühling machen würde, wenn die Lust auf den neuen Garten kommt. Genau dann ist er über weite Strecken verboten. Wer die Reihenfolge kennt, plant rückwärts — und hat im April eine fertige Fläche statt einer Baustelle.
Was das Gesetz sagt, und was es nicht sagt
§ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Genau das ist eine Gartenräumung. Das Verbot schützt brütende Vögel und gilt bundesweit; einzelne Bundesländer regeln strenger.
Für Bäume ist der Wortlaut enger gefasst, als viele Ratgeber schreiben: Das Verbot nennt Bäume ausdrücklich nur außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzter Grundflächen. Ein Hausgarten ist eine gärtnerisch genutzte Grundfläche. Daraus folgt aber keine Freigabe, sondern nur, dass eine andere Regel greift: die kommunale Baumschutzsatzung, die ganzjährig gilt, und § 44 BNatSchG, der besetzte Nester und Quartiere unabhängig vom Kalender schützt. Wer einen Baum im Garten fällen lassen will, klärt also die Satzung — wie das geht, steht unter Baumfällung genehmigen lassen.
Ausgenommen bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs zurücknehmen. Eine Räumung ist das nicht. Und bei akuter Gefahr darf gehandelt werden, dann aber bitte mit Fotos vorher.
Drei Gründe, die nichts mit dem Gesetz zu tun haben
- Der Boden trägt. Auf gefrorenem oder trockenem Boden hinterlassen Maschinen keine Fahrspuren. Auf nassem Frühjahrsboden wird der Untergrund verdichtet — und dieselbe Verdichtung kostet bei der späteren Neuanlage wieder Geld.
- Man sieht, was da ist. Ohne Laub sind Stammfuß, Wurzelanläufe, Zäune, Schächte und Leitungsmarkierungen sichtbar. Das macht das Angebot genauer und die Überraschungen seltener.
- Die Auftragsbücher sind offener. Im März ruft alles gleichzeitig an. Im November bekommst du Termine, mehr Aufmerksamkeit im Angebot und selten die Aufschläge der Hochsaison.
In welcher Reihenfolge geräumt wird
Eine vollständige Gartenräumung läuft praktisch immer gleich ab: krautiger Bewuchs und Stauden herunter, dann Sträucher und Gehölze, dann Wurzelstöcke fräsen oder roden, dann Beläge und Einbauten ausbauen, dann abfahren, und zum Schluss das Planum — die abgezogene, grob eingeebnete Fläche, auf der die Neuanlage aufsetzt.
Der letzte Schritt wird beim Vergleichen gern übersehen. Ein Angebot, das mit der Abfuhr endet, hinterlässt eine Fläche, die noch hergerichtet werden muss. Frag nach, ob das Planum enthalten ist und mit welcher Toleranz.
Warum die Entsorgung den Preis macht
Nicht die Fläche treibt die Kosten, sondern das Volumen und die Trennung. Grünschnitt, Wurzelstöcke mit anhaftender Erde, Bauschutt und belasteter Boden sind vier verschiedene Entsorgungswege mit vier verschiedenen Preisen. Wer alles in einen Container wirft, zahlt für alles den teuersten Satz.
Unsere Spanne für die Gartenräumung liegt bei 7 bis 22 € pro Quadratmeter plus 250 bis 700 € für An- und Abfahrt und Gerätevorhaltung. Die Breite dieser Spanne ist kein Ungefähr, sondern genau der Unterschied zwischen einer verwilderten Rasenfläche und einem Grundstück mit alten Betonfundamenten, Wurzelstöcken und zwei Metern Zufahrt.
Rückwärts geplant heißt: jetzt anfangen
Wenn die neue Anlage im April stehen soll, sieht der Zeitplan so aus: Angebote im September und Oktober einholen, Fällgenehmigung bei Bedarf im Oktober beantragen (zwei bis sechs Wochen Bearbeitung), Räumung im November bis Januar, Neuanlage ab März. Wer im Februar anfängt zu telefonieren, verliert das Fenster und wartet ein Jahr. Was die einzelnen Posten kosten, rechnet der Kostenrechner für die Gartenräumung durch.
