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Bundesland

Garten- & Landschaftsbau Brandenburg

Trockenster Landstrich Deutschlands mit sandigen Böden und geringen Niederschlägen. Bewässerung ist hier keine Bequemlichkeit, sondern Voraussetzung für jede Rasenfläche. Viele große Grundstücke mit guter Maschinenzufahrt.
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Regionen

Orte in Brandenburg

Jede Region mit den Betrieben, die dort tatsächlich arbeiten — und mit dem, was vor Ort beim Baumschutz gilt.
    Rechtslage

    Was in Brandenburg rechtlich gilt

    Nachbarrecht ist Ländersache, Baumschutz meist kommunal. Beides entscheidet darüber, ob ein Vorhaben überhaupt zulässig ist.

    Nachbarrecht

    Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

    Grenzabstände für Bäume, Hecken und Sträucher sind gestaffelt: je höher die Pflanze, desto weiter muss sie von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Die konkreten Maße unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — maßgeblich ist die aktuelle Fassung des genannten Gesetzes.

    Baumschutz

    Baumschutz läuft über kommunale Satzungen, ergänzt durch das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz.

    Unabhängig davon gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Fällungen außerhalb des Waldes sind nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar zulässig.

    Eckdaten

    Brandenburg

    Landeshauptstadt
    Potsdam
    Einwohner
    2.570.000
    Fläche
    29.654 km²
    Gelistete Betriebe
    0
    Regionen mit Profil
    0
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    Zum Nachlesen

    Garten- und Landschaftsbau in Brandenburg

    Gartenpflege, Baumfällung, Pflasterarbeiten, Rollrasen und Winterdienst in Brandenburg werden von Betrieben ausgeführt, deren Einsatzgebiet meist am Landkreis endet — nicht an der Landesgrenze. Deshalb entscheidet für dein Angebot weniger Brandenburg als solches, sondern die Entfernung zwischen Betriebssitz und Grundstück.

    Anfragen in Brandenburg nehmen wir entgegen und leiten sie an Fachbetriebe weiter, die in der Region arbeiten.

    Kosten und Saison in Brandenburg

    Der Preis im Garten- und Landschaftsbau hängt an drei Größen: Zugänglichkeit der Fläche, anfallende Menge und Entfernung zur Entsorgung. Wer nur Stundensätze vergleicht, übersieht die beiden anderen — und die machen bei einer Fällung oder einem Wegebau den größeren Teil aus.

    Die Saison verschiebt vor allem die Terminlage. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden; Gartengestaltung und Pflasterbau laufen dagegen im Sommer auf Anschlag. Wer gegen die Hochphase anfragt, bekommt schneller einen Termin.