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Bundesland

Garten- & Landschaftsbau Sachsen-Anhalt

Die Magdeburger Börde trägt einige der fruchtbarsten Böden Europas, im Regenschatten des Harzes ist es dagegen ausgesprochen trocken. Bewässerungsplanung lohnt hier fast überall.
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Regionen

Orte in Sachsen-Anhalt

Jede Region mit den Betrieben, die dort tatsächlich arbeiten — und mit dem, was vor Ort beim Baumschutz gilt.
    Rechtslage

    Was in Sachsen-Anhalt rechtlich gilt

    Nachbarrecht ist Ländersache, Baumschutz meist kommunal. Beides entscheidet darüber, ob ein Vorhaben überhaupt zulässig ist.

    Nachbarrecht

    Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG LSA)

    Grenzabstände für Bäume, Hecken und Sträucher sind gestaffelt: je höher die Pflanze, desto weiter muss sie von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Die konkreten Maße unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — maßgeblich ist die aktuelle Fassung des genannten Gesetzes.

    Baumschutz

    Baumschutz über kommunale Satzungen, Rahmen setzt das Naturschutzausführungsgesetz des Landes.

    Unabhängig davon gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Fällungen außerhalb des Waldes sind nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar zulässig.

    Eckdaten

    Sachsen-Anhalt

    Landeshauptstadt
    Magdeburg
    Einwohner
    2.160.000
    Fläche
    20.459 km²
    Gelistete Betriebe
    0
    Regionen mit Profil
    0
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    Zum Nachlesen

    Garten- und Landschaftsbau in Sachsen-Anhalt

    Gartenpflege, Baumfällung, Pflasterarbeiten, Rollrasen und Winterdienst in Sachsen-Anhalt werden von Betrieben ausgeführt, deren Einsatzgebiet meist am Landkreis endet — nicht an der Landesgrenze. Deshalb entscheidet für dein Angebot weniger Sachsen-Anhalt als solches, sondern die Entfernung zwischen Betriebssitz und Grundstück.

    Anfragen in Sachsen-Anhalt nehmen wir entgegen und leiten sie an Fachbetriebe weiter, die in der Region arbeiten.

    Kosten und Saison in Sachsen-Anhalt

    Der Preis im Garten- und Landschaftsbau hängt an drei Größen: Zugänglichkeit der Fläche, anfallende Menge und Entfernung zur Entsorgung. Wer nur Stundensätze vergleicht, übersieht die beiden anderen — und die machen bei einer Fällung oder einem Wegebau den größeren Teil aus.

    Die Saison verschiebt vor allem die Terminlage. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden; Gartengestaltung und Pflasterbau laufen dagegen im Sommer auf Anschlag. Wer gegen die Hochphase anfragt, bekommt schneller einen Termin.