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Bundesland

Garten- & Landschaftsbau Schleswig-Holstein

Wind ist der bestimmende Standortfaktor: Küstennähe, wenig Windschutz, salzhaltige Luft. Knicks — die traditionellen Wallhecken — stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht wie eine gewöhnliche Hecke behandelt werden.
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Regionen

Orte in Schleswig-Holstein

Jede Region mit den Betrieben, die dort tatsächlich arbeiten — und mit dem, was vor Ort beim Baumschutz gilt.
    Rechtslage

    Was in Schleswig-Holstein rechtlich gilt

    Nachbarrecht ist Ländersache, Baumschutz meist kommunal. Beides entscheidet darüber, ob ein Vorhaben überhaupt zulässig ist.

    Nachbarrecht

    Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein (NachbG SH)

    Grenzabstände für Bäume, Hecken und Sträucher sind gestaffelt: je höher die Pflanze, desto weiter muss sie von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Die konkreten Maße unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — maßgeblich ist die aktuelle Fassung des genannten Gesetzes.

    Baumschutz

    Neben kommunalen Satzungen greift der gesetzliche Schutz für Knicks nach dem Landesnaturschutzgesetz. Ein Rückschnitt am Knick ist etwas anderes als ein Heckenschnitt im Garten.

    Unabhängig davon gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Fällungen außerhalb des Waldes sind nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar zulässig.

    Eckdaten

    Schleswig-Holstein

    Landeshauptstadt
    Kiel
    Einwohner
    2.950.000
    Fläche
    15.804 km²
    Gelistete Betriebe
    0
    Regionen mit Profil
    0
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    Zum Nachlesen

    Garten- und Landschaftsbau in Schleswig-Holstein

    Gartenpflege, Baumfällung, Pflasterarbeiten, Rollrasen und Winterdienst in Schleswig-Holstein werden von Betrieben ausgeführt, deren Einsatzgebiet meist am Landkreis endet — nicht an der Landesgrenze. Deshalb entscheidet für dein Angebot weniger Schleswig-Holstein als solches, sondern die Entfernung zwischen Betriebssitz und Grundstück.

    Anfragen in Schleswig-Holstein nehmen wir entgegen und leiten sie an Fachbetriebe weiter, die in der Region arbeiten.

    Kosten und Saison in Schleswig-Holstein

    Der Preis im Garten- und Landschaftsbau hängt an drei Größen: Zugänglichkeit der Fläche, anfallende Menge und Entfernung zur Entsorgung. Wer nur Stundensätze vergleicht, übersieht die beiden anderen — und die machen bei einer Fällung oder einem Wegebau den größeren Teil aus.

    Die Saison verschiebt vor allem die Terminlage. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden; Gartengestaltung und Pflasterbau laufen dagegen im Sommer auf Anschlag. Wer gegen die Hochphase anfragt, bekommt schneller einen Termin.