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Grünflächen24

Ratgeber · 6 Min.

Winterdienst beauftragen — was im Vertrag stehen muss

Wer räumen lässt, überträgt eine Pflicht, für die er weiter haftet, wenn der Vertrag Lücken hat. Sechs Punkte, die geregelt sein müssen — und der Unterschied zwischen Bereitschaft und Einsatz.
Arbeiter räumt im Morgengrauen den Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus, daneben steht ein Eimer mit Streugut.
Symbolbild, kein Referenzobjekt.
Beitrag

Die Räum- und Streupflicht liegt bei der Gemeinde und wird durch Satzung regelmäßig auf die Anlieger übertragen. Wer sie an einen Dienstleister weitergibt, wird sie nicht los: Es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Vor Gericht entscheidet dann der Vertrag — und zwar der geschriebene, nicht die Absprache am Telefon.

Sechs Punkte, die geregelt sein müssen

  • Die Flächen, metergenau. Ein Lageplan mit markierten Flächen gehört als Anlage dazu. „Das Grundstück“ ist keine Beschreibung. Zugänge zu Mülltonnen, Nebeneingänge und Stellplätze werden regelmäßig vergessen und sind regelmäßig der Ort des Unfalls.
  • Die Zeiten. Ab wann und bis wann geräumt wird. Übliche Satzungen verlangen werktags ab etwa 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, nicht der Standardvertrag des Anbieters.
  • Die Auslösung. Räumt der Betrieb eigenständig nach Wetterlage oder erst auf Abruf? Nur die eigenständige Kontrolle entlastet wirklich. Wer auf Abruf beauftragt, muss selbst nachts aus dem Fenster schauen.
  • Die Nachstreupflicht. Ein einmaliger Einsatz um 6 Uhr hilft nicht bei überfrierender Nässe am Nachmittag. Regele, wie oft am Tag kontrolliert wird.
  • Das Streumittel. Viele Kommunen verbieten Streusalz auf Gehwegen ganz oder lassen es nur bei Eisregen zu. Steht Salz im Vertrag und ist es örtlich verboten, haftet am Ende der Auftraggeber.
  • Die Dokumentation. Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Mittel. Ohne sie lässt sich im Schadensfall nicht beweisen, dass geräumt wurde.

Bereitschaft ist die eigentliche Leistung

Preismodelle unterscheiden sich vor allem darin, was die Grundgebühr abdeckt. Eine reine Pauschale je Einsatz wirkt günstig, verlagert aber das Risiko auf den Auftraggeber: In einem schneereichen Winter wird sie teuer, und in einem milden hat der Betrieb keinen Anreiz, überhaupt Kapazität vorzuhalten. Eine Saisonpauschale mit definierter Bereitschaft ist planbarer — und das ist bei einer Verkehrssicherungspflicht der relevantere Wert.

Frag nach, wie viele Objekte eine Kolonne in einer Nacht bedient und in welcher Reihenfolge. Wer als letztes Objekt um 10 Uhr geräumt wird, ist um 7 Uhr nicht verkehrssicher.

Haftung und Versicherung

Lass dir die Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme nachweisen und prüfe, ob Winterdienst ausdrücklich eingeschlossen ist — das ist er nicht automatisch. Sinnvoll ist außerdem eine Klausel, die den Betrieb verpflichtet, bei Ausfall für Ersatz zu sorgen.

Winterdienst liegt bei uns bei 4 bis 11 € je m² Räumfläche plus 150 bis 450 € Grundbetrag; im Objekt hängt die Spanne vor allem an der Anzahl der Einsätze und der geforderten Reaktionszeit. Die rechtlichen Grundlagen stehen ausführlich unter Räum- und Streupflicht. Verträge werden üblicherweise im September und Oktober geschlossen — im ersten Frost sind die Kapazitäten vergeben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bin ich aus der Haftung, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?

Nicht vollständig. Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen, es bleiben aber Auswahl- und Überwachungspflichten. Entscheidend ist ein Vertrag, der Flächen, Zeiten, Auslösung und Dokumentation eindeutig regelt.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das regelt die kommunale Satzung. Verbreitet sind werktags 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 8 oder 9 Uhr, jeweils bis etwa 20 Uhr. Die Satzung der eigenen Gemeinde geht jedem Standardvertrag vor.

Ist Streusalz erlaubt?

Vielerorts nur eingeschränkt oder gar nicht, etwa auf Gehwegen und bei bestimmten Wetterlagen. Was zulässig ist, steht in der kommunalen Satzung — und das Streumittel gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Zum Nachlesen

Vom Wissen zum Angebot

Dieser Beitrag gehört zu Winterdienst, Objektpflege. Wenn du nach dem Lesen weißt, was zu tun ist, aber nicht, was es kostet: Für jedes Gewerk gibt es einen Kostenrechner, der aus Menge und Erschwernissen eine Spanne ableitet. Sie ist eine Orientierung, kein Angebot — dafür braucht es jemanden, der die Fläche gesehen hat.

Eine Anfrage geht an höchstens drei Fachbetriebe, die das Gewerk anbieten und dein Gebiet tatsächlich bedienen. Deine Kontaktdaten sieht ein Betrieb erst, wenn er die Anfrage angenommen hat. Wir sind nicht Vertragspartner der Leistung und nehmen keine Provision auf deinen Auftrag.

Selbst machen oder machen lassen?

Die Grenze verläuft nicht am Können, sondern am Risiko. Hecke schneiden, Beete pflegen, Rasen mähen — das ist Arbeit, die man sich zutrauen kann und bei der ein Fehler nachwächst. Alles, wobei etwas Schweres fällt oder trägt, ist eine andere Kategorie: Arbeiten in der Baumkrone, Fällungen in der Nähe von Gebäuden, Unterbau für befahrbare Flächen, Grabungen an Leitungen.

Dort ist der Fachbetrieb nicht nur schneller, sondern versichert. Wenn beim Fällen etwas auf ein Dach fällt, entscheidet die Betriebshaftpflicht darüber, wer den Schaden trägt. Bei Eigenleistung trägt ihn die eigene Privathaftpflicht — sofern sie das überhaupt abdeckt, was bei genau diesen Arbeiten häufig nicht der Fall ist.

Die ehrliche Rechnung sieht deshalb anders aus als der Vergleich von Stundensatz und Baumarktmiete. Sie enthält den Fall, in dem etwas schiefgeht.