Bäume haben kein Wundgewebe im eigentlichen Sinn. Sie können eine Schnittstelle nicht heilen, nur abschotten und überwallen. Daraus folgt alles Weitere: Je größer die Wunde, desto länger bleibt sie offen, und desto wahrscheinlicher setzt sich ein holzzersetzender Pilz fest. Ein guter Kronenschnitt ist deshalb einer, der mit wenigen und kleinen Schnitten auskommt.
Was hinter den Begriffen steckt
- Totholzentnahme. Abgestorbene Äste heraus. Der harmloseste Eingriff, ganzjährig möglich, in Bezug auf die Verkehrssicherheit meist der wichtigste.
- Lichtraumprofil. Aufastung über Weg, Einfahrt oder Straße. Üblich sind 2,50 m über Gehwegen und 4,50 m über Fahrbahnen; maßgeblich ist die kommunale Satzung.
- Kronenauslichtung. Einzelne Äste im Inneren entnehmen, um Wind und Licht durchzulassen. Wird häufig überzogen — mehr als etwa ein Fünftel der Blattmasse in einem Durchgang schwächt den Baum.
- Kroneneinkürzung. Ableiten auf tiefer sitzende Seitenäste, nicht Absägen auf Stummel. Der Unterschied ist der zwischen Fachbetrieb und Baumfrevel.
- Kronensicherung. Ein Gurtsystem zwischen gefährdeten Stämmlingen. Oft die Alternative zur Fällung bei bruchgefährdeten Zwieseln.
Warum Kappen den Baum zerstört
Beim Kappen werden Starkäste ohne Rücksicht auf Verzweigungen auf Stummel gesägt. Was danach austreibt, sind Notschosser: schnell wachsende Triebe, die nur oberflächlich im Restholz verankert sind. Nach wenigen Jahren steht ein Baum da, der größer aussieht als vorher und dessen Äste bei Sturm an genau dieser Stelle ausbrechen. Gleichzeitig faulen die großen Kappstellen von oben nach unten durch. Gekappte Bäume sind teurer im Unterhalt und enden regelmäßig als Fällung.
Der richtige Monat
Für die meisten Laubbäume ist der Spätwinter bis zeitige Frühjahr die beste Zeit: Der Aufbau ist ohne Laub sichtbar, die Reserven stecken im Holz, und die einsetzende Vegetation überwallt die Schnittstellen zügig. Ausnahmen sind die Blutungsempfindlichen — Birke, Ahorn, Walnuss, Hainbuche und die Steinobstarten Kirsche und Pflaume. Sie werden im Sommer nach dem Austrieb geschnitten, bei Steinobst am besten unmittelbar nach der Ernte.
Totholz darf ganzjährig heraus. Alles, was darüber hinausgeht, fällt in der Zeit vom 1. März bis 30. September unter die Einschränkungen des § 39 BNatSchG, sobald es den Zuwachs übersteigt — und unabhängig davon gilt § 44 bei besetzten Nestern und Höhlen.
Was ins Angebot gehört
Ein belastbares Angebot benennt den Eingriff mit Fachbegriff, nicht mit „Baum stutzen“. Dazu gehören die Zugangsart (Hubsteiger oder Seilklettertechnik), ob abgeseilt werden muss, die Entsorgung des Schnittguts und die Frage, ob eine Genehmigung nötig ist — viele Baumschutzsatzungen erfassen auch starke Rückschnitte, nicht nur Fällungen.
Baumpflege liegt bei uns bei 150 bis 380 € je Baum plus 80 bis 160 € An- und Abfahrt. Ob der Baum überhaupt noch tragfähig ist, klärt vorher die Kontrolle — die Warnzeichen stehen unter Ist der Baum noch sicher.
