Wer einen Baum auf dem Grundstück hat, trägt die Verkehrssicherungspflicht dafür. Das heißt nicht, dass ein Gutachten Pflicht ist. Es heißt, dass erkennbare Gefahren erkannt und beseitigt werden müssen. Die Rechtsprechung verlangt vom Laien eine regelmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus — zweimal im Jahr, einmal belaubt und einmal unbelaubt, ist die verbreitete Praxis.
Sechs Zeichen, bei denen ein Fachmann draufschauen sollte
- Pilzfruchtkörper am Stammfuß oder an den Wurzelanläufen. Das mit Abstand ernsteste Signal. Was oben sichtbar ist, arbeitet unten seit Jahren. Besonders bei Konsolenpilzen gilt: nicht abschlagen, sondern fotografieren und zeigen.
- Längsrisse im Stamm, vor allem wenn die Rinde an den Rändern wulstig überwallt ist.
- Aufgewölbter Boden auf einer Seite des Stammfußes, oft mit gerissenem Rasen — ein Zeichen, dass der Wurzelteller arbeitet.
- Totholz in der Krone, das über einzelne dünne Äste hinausgeht.
- Einseitiger Blattverlust oder deutlich kleinere Blätter als in den Vorjahren.
- Zwiesel mit eingewachsener Rinde — zwei etwa gleich starke Stämmlinge, deren V-förmige Gabel eine dunkle Naht zeigt. Diese Verbindungen brechen bevorzugt bei Sturm.
Was danach kommt
Der erste Schritt ist eine Regelkontrolle durch einen Baumpfleger: Sichtprüfung vom Boden, Klopfprobe, Beurteilung von Stammfuß, Stamm und Krone. Reicht das nicht, folgt eine eingehende Untersuchung — Zugversuch, Schalltomografie oder Bohrwiderstandsmessung. Die kostet mehr, beantwortet aber die Frage, ob die Restwandstärke noch trägt.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Diagnose, dann die Entscheidung. Ein Baum, der nach dem Befund noch zu halten ist, wird mit Kronensicherung, Einkürzung oder Totholzentnahme weiterbetrieben. Fällung ist das letzte Mittel — und in vielen Kommunen auch das, für das man eine Genehmigung braucht.
Wann es keinen Aufschub gibt
Frischer Riss nach einem Sturm, sichtbar gelockerter Wurzelteller, ein hängender Ast über einem Gehweg: Das sind Fälle für den gleichen Tag, nicht für den nächsten Termin. Gefahr im Verzug rechtfertigt auch einen Eingriff außerhalb des Fällzeitfensters. Dokumentiere dann den Zustand vorher mit Fotos und lass dir die Einschätzung des Betriebs schriftlich geben — ohne Nachweis steht im Streitfall Aussage gegen Aussage.
Kosten und Reihenfolge
Baumpflege liegt bei uns bei 150 bis 380 € je Baum plus 80 bis 160 € An- und Abfahrt, eine Fällung bei 180 bis 420 € je Baum plus 90 bis 180 €. Eine eingehende Untersuchung mit Messtechnik wird gesondert kalkuliert und ist bei einem erhaltenswerten Altbaum fast immer die günstigere Entscheidung als die Fällung.
Ob der Baum überhaupt fallen darf, entscheidet die kommunale Satzung — das steht unter Baumfällung genehmigen lassen. Für Eigentümergemeinschaften und Gewerbeobjekte ist die systematische Erfassung meist die bessere Lösung als Einzelkontrollen.
