Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Gemeinde. Fast alle Gemeinden übertragen sie per Satzung auf die Anlieger. Damit ist der Grundstückseigentümer verantwortlich — unabhängig davon, ob er dort wohnt, ob er verreist ist oder ob er körperlich dazu in der Lage wäre.
Was konkret verlangt wird
Die Details stehen in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde und sind unterschiedlich. Verbreitet ist dieser Rahmen:
- Zeiten: werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr
- Breite: ein Streifen von 1 bis 1,50 m, sodass zwei Personen aneinander vorbeikommen
- Bei anhaltendem Schneefall: mehrfach räumen — einmal morgens genügt nicht
- Bei Glätte: abstumpfend streuen, in vielen Kommunen ausdrücklich ohne Salz
Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts verboten oder auf Ausnahmefälle wie Eisregen und Treppen beschränkt. Ein Verstoß ist eine eigenständige Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob jemand gestürzt ist.
Übertragung auf Mieter oder Dienstleister
Beides ist möglich. Auf Mieter durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag — ein Hinweis in der Hausordnung allein reicht nach der Rechtsprechung nicht sicher. Auf einen Dienstleister durch Vertrag.
In beiden Fällen bleibt beim Eigentümer eine Überwachungspflicht. Wer weiß oder wissen müsste, dass der Beauftragte seiner Aufgabe nicht nachkommt, haftet wieder mit. Deshalb ist die Dokumentation kein Verwaltungsaufwand, sondern der Kern der Absicherung.
Was im Schadensfall zählt
Wenn jemand stürzt und klagt, geht es vor Gericht um eine einzige Frage: Wurde zum fraglichen Zeitpunkt geräumt und gestreut? Was dann hilft:
- Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Fläche und ausführender Person
- Fotos mit Zeitstempel, bei kritischer Wetterlage auch von Kontrollgängen ohne Neuschnee
- Wetterdaten des Tages, die der Dienstleister mitprotokolliert
- Der Vertrag selbst, aus dem der Leistungsumfang hervorgeht
Ein Winterdienstvertrag ohne Dokumentationspflicht ist die halbe Leistung. Bei der Auswahl eines Anbieters ist das die wichtigste Frage — wichtiger als der Quadratmeterpreis.
Kosten
Für ein Einfamilienhaus mit Gehweg und Zufahrt liegen Saisonverträge meist bei 400 – 900 €. Abrufverträge sind günstiger in der Grundgebühr und teurer pro Einsatz — sie lohnen sich in schneearmen Regionen und werden in einem Winter wie 2020/21 unangenehm. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte wird nach Fläche und Bereitschaftsumfang kalkuliert.