Baumfällung · Bayern
Baumfällung Bayern
Baumfällung nach Region
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Wann, und was es kostet
Saison
September: pausiertNach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden. Außerhalb dieses Fensters ist eine Fällung nur mit behördlicher Ausnahme oder bei akuter Gefahr zulässig.
Kostenrahmen in Bayern
720 € – 1.490 €
Beispiel · 1 Bäume
Typischer Auftragswert in diesem Gewerk: 600 – 3.500 €. Der Preis entscheidet sich fast immer an der Zugänglichkeit, nicht am Material.
Was in Bayern gilt
Baumschutz: In Bayern regeln die Gemeinden den Baumschutz selbst. Städte wie München, Nürnberg und Augsburg haben eigene Baumschutzverordnungen, viele Landgemeinden keine.
Nachbarrecht: Für Grenzabstände von Bäumen und Hecken ist das Bayerisches Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB), Art. 47 ff. maßgeblich. Die Abstände sind nach Höhe gestaffelt und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Leistungsumfang
- Fällung im Ganzen oder in Teilstücken (Seilklettertechnik)
- Sicherung von Zaun, Dach und Nachbargrundstück
- Stubbenfräsen bis unter Rasenniveau
- Abtransport und Entsorgung des Schnittguts
- Unterstützung beim Antrag auf Fällgenehmigung
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Baumfällung Bayern
Brauche ich für meinen Baum eine Genehmigung?+
In fast allen größeren Städten gilt eine Baumschutzsatzung: Ab einem bestimmten Stammumfang — häufig 80 cm, gemessen in 1 m Höhe — ist ein Baum geschützt und darf nur mit Genehmigung gefällt werden. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung deiner Gemeinde. Viele Betriebe übernehmen den Antrag für dich.
Warum darf im Sommer nicht gefällt werden?+
§ 39 BNatSchG schützt brütende Vögel. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Fällungen außerhalb des Waldes deshalb grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gibt es bei akuter Gefahr im Verzug und auf behördlichen Antrag.
Was kostet das Fällen eines Baums?+
Die Spanne ist groß, weil sie fast nur von der Zugänglichkeit abhängt. Ein freistehender 8-Meter-Baum liegt oft bei 250 – 500 €. Derselbe Baum zwischen Haus und Nachbargrenze, in Teilstücken abgetragen, kann das Dreifache kosten. Der Rechner auf dieser Seite gibt dir eine belastbare Spanne.
Welche Grenzabstände gelten in Bayern?+
Maßgeblich ist das Bayerisches Ausführungsgesetz zum BGB (AGBGB), Art. 47 ff.. Die Abstände sind nach Höhe gestaffelt: je höher die Pflanze, desto weiter muss sie von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Weil Nachbarrecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Maße von Bundesland zu Bundesland — die aktuelle Gesetzesfassung ist verbindlich.
Wie ist der Baumschutz in Bayern geregelt?+
In Bayern regeln die Gemeinden den Baumschutz selbst. Städte wie München, Nürnberg und Augsburg haben eigene Baumschutzverordnungen, viele Landgemeinden keine.
Baumfällung in Bayern: Kosten und Leistungsumfang
Eine Fällung ist selten nur Sägen. Standsicherheit, Fallrichtung, Nachbargrundstück, Leitungen und die Frage, wohin mit zwei Kubikmetern Holz — daran entscheidet sich der Preis. Betriebe mit Seilklettertechnik arbeiten auch dort, wo kein Hubsteiger hinkommt. Der typische Auftragswert für baumfällung liegt bei 600 – 3.500 €. Innerhalb von Bayern schwankt die Spanne vor allem mit der Anfahrt und der Entsorgungsentfernung.
Ein belastbares Angebot für baum fällen deckt fällung im ganzen oder in teilstücken (seilklettertechnik), sicherung von zaun, dach und nachbargrundstück, stubbenfräsen bis unter rasenniveau ab. Wer nur den Stundensatz vergleicht, vergleicht die Hälfte.
Schotterebene um München mit schnell austrocknenden Böden, schwere Lehme im Tertiärhügelland, Moorböden im Donaumoos. Alpennähe bedeutet längere Winterdienstsaison und höhere Schneelasten — Kronenkontrolle gehört hier vor den Winter, nicht danach.
Rodung und baumfällung in den Regionen
Baumfällung bieten wir in Bayern unter anderem in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Rosenheim, Freising, Dachau an. Jede Ortsseite trägt die dort zuständige Stelle, die örtliche Baumschutzlage und einen Standortfaktor, der in die Kalkulation eingeht.
Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb des Waldes nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden. Außerhalb dieses Fensters ist eine Fällung nur mit behördlicher Ausnahme oder bei akuter Gefahr zulässig.
Baumschutz und Genehmigung in Bayern
In Bayern regeln die Gemeinden den Baumschutz selbst. Städte wie München, Nürnberg und Augsburg haben eigene Baumschutzverordnungen, viele Landgemeinden keine.
Unabhängig davon gilt bundesweit § 39 Abs. 5 BNatSchG: Bäume außerhalb des Waldes dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar gefällt werden. Das Fällfenster schützt Brutstätten, nicht den Baum — es greift also auch dort, wo keine kommunale Satzung besteht. Schonende Pflege- und Formschnitte bleiben ganzjährig zulässig, solange nicht gebrütet wird.
Für baumfällung in Bayern heißt das zwei Prüfungen vor der Beauftragung: das Fällfenster und die Satzung der Gemeinde. Die zuständige Stelle steht auf der jeweiligen Ortsseite. Ein Fachbetrieb führt die Arbeit aus und berät zur Ausführung — die Genehmigung einzuholen bleibt Sache des Grundstückseigentümers.
Häufige Fehler bei baumfällung in Bayern
Der häufigste Fehler ist der Vergleich zweier Angebote, die nicht dasselbe enthalten. Bei baumfällung entscheidet die Entsorgung über einen erheblichen Teil des Preises — steht sie in einem Angebot drin und im anderen nicht, ist der günstigere Preis eine Zwischenrechnung. Frag beide Betriebe nach demselben Leistungsumfang, bevor du Zahlen nebeneinanderlegst.
Der zweite Fehler ist die Anfahrt. Bayern ist groß, und baum fällen rechnet sich für einen Betrieb aus der Nachbarregion anders als für einen aus dem Ort. Deshalb geht eine Anfrage hier nur an Betriebe, die das Gebiet tatsächlich bedienen — nicht an alle, die das Gewerk anbieten.