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Ratgeber · 4 Min.

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Formschnitt ja, Radikalschnitt nein: Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt eine gesetzliche Einschränkung, die viele Gartenbesitzer nicht kennen.
Beitrag

Die Regel steht in § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes und ist kürzer, als man denkt: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.

Was trotzdem erlaubt bleibt

Der Gesetzestext nimmt schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen ausdrücklich aus. Das ist der Grund, warum der klassische Junitermin nach dem Johannistag völlig legal ist: Ein Formschnitt, der den diesjährigen Zuwachs zurücknimmt und die Struktur der Hecke unangetastet lässt, fällt nicht unter das Verbot.

Die Grenze verläuft also nicht am Datum, sondern an der Eingriffstiefe. Faustregel: Wenn nach dem Schnitt noch dieselbe Hecke dasteht, nur ordentlicher, war es ein Formschnitt. Wenn sie danach halb so hoch ist, war es keiner.

Und immer gilt: erst schauen

Auch ein erlaubter Formschnitt darf keine besetzten Nester zerstören. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG greift unabhängig vom Kalender. Bevor die Heckenschere angeht, gehört ein Blick ins Innere der Hecke — bei dichten Thujen und Liguster lohnt sich die Taschenlampe.

Findest du ein besetztes Nest, ist der Abschnitt tabu, bis die Jungen ausgeflogen sind. Der Rest der Hecke darf geschnitten werden.

Die praktischen Termine

  • Ende Februar: letzter Termin für den starken Rückschnitt. Wer die Hecke wirklich kleiner haben will, muss jetzt handeln.
  • Ende Juni: Formschnitt nach dem ersten Austrieb. Der Standardtermin für gepflegte Hecken.
  • Ende August: zweiter Formschnitt, damit die Hecke ordentlich in den Winter geht. Danach nicht mehr — die Schnittstellen müssen vor dem Frost abtrocknen.
  • Ab 1. Oktober: alles wieder erlaubt, auch das Auf-den-Stock-Setzen.

Was ein Verstoß kostet

Das ist Ländersache und deshalb sehr unterschiedlich. Die Bußgeldkataloge reichen je nach Bundesland bis in den fünfstelligen Bereich; in der Praxis werden bei Privatgärten meist einige hundert bis wenige tausend Euro verhängt. Deutlich teurer wird es, wenn dabei nachweislich ein besetztes Nest zerstört wurde.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ich im Juli meine Hecke schneiden?

Einen schonenden Formschnitt ja, einen starken Rückschnitt nein. Und vorher prüfen, ob in der Hecke gebrütet wird.

Gilt das auch für meinen eigenen Garten?

Ja. § 39 BNatSchG unterscheidet nicht zwischen öffentlichem Grün und Privatgarten.